Baumfällung

Baum fällen

Wir fällen Ihren zu groß gewordenen oder befallenen Baum mit Hilfe von speziellen Steigeisen und Kletterausrüstung. Von Oben nach Unten können wir Ihren Baum auf engstem Raum fällen. Wenn möglich, fällen wir den Baum auch am Stück, um Zeit und Kosten gering zu halten.

Grüngut entsorgen

Wir entsorgen Zweige und Stammholz fachgerecht oder bereiten es Ihnen als Brennholz auf. 

Wurzel entfernen

Auch vor der Wurzel machen machen wir nicht halt. Wir entfernen Ihren Stumpf mit unserer Stubbenfräse. Dadurch wird ein Neuaustrieb und lästiges nachschneiden vermieden.

Tanne fällen

Baum- und Gehölzpflege nach § 39 BNatSchG

Alle Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot des § 39 BNatSchG. Und können unter folgenden Bedingungen jederzeit gefällt werden:

  • Keine nistenden Tiere im Baum
  • Es existiert keine Baumschutzsatzung

Befinden sich in den Bäumen Lebensstätten wild lebender Tierarten, so ist die Fällung grund-sätzlich verboten. Sollten die Bäume unter einer Baumschutzsatzung stehen, so ist die Fällung genehmigungspflichtig.