Wir fällen Ihren zu groß gewordenen oder befallenen Baum mithilfe von speziellen Steigeisen und Kletterausrüstung. Von Oben nach Unten können wir Ihren Baum auf engstem Raum fällen. Wenn möglich, fällen wir den Baum auch am Stück, um Zeit und Kosten gering zu halten.
Bei einer Fällung werden die anfallenden Mengen an Grünschnitt leicht unterschätzt. Mit unserem großen Kippanhänger können wir diese aber effizient bewältigen und Sie müssen sich keinen Kopf darum machen. Wir entsorgen Zweige und Stammholz fachgerecht oder bereiten es Ihnen als Brennholz auf.
Auch vor der Wurzel machen machen wir nicht halt. Wir entfernen Ihren Stumpf mit unserer Stubbenfräse. Dadurch wird ein Neuaustrieb und lästiges nachschneiden vermieden.
Alle Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot des § 39 BNatSchG. Und können unter folgenden Bedingungen jederzeit gefällt werden:
Befinden sich in den Bäumen Lebensstätten wild lebender Tierarten, so ist die Fällung grund-sätzlich verboten. Sollten die Bäume unter einer Baumschutzsatzung stehen, so ist die Fällung genehmigungspflichtig. In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne bei den notwendigen Schritten.